Ja, das ist kein Problem. Ihr Besuch ist herzlich in unseren Parks willkommen. Bitte melden Sie Ihren Besuch an der Parkrezeption an. Das können Sie vor Anreise oder beim Check-in machen. Es ist möglich, dass Besucher für den Gebrauch von Schwimmbad und/oder Indoor-Spielparadies eine Gebühr bezahlen müssen. Das ist je Park verschieden.
Bleibt Ihr Besuch über Nacht? Dies ist möglich, wenn die Unterkunft noch nicht vollbelegt ist. Für die Übernachtung fallen sowohl Kurtaxe als auch Kosten für die Bettwäsche an.
Bleibt Ihr Besuch über Nacht? Dies ist möglich, wenn die Unterkunft noch nicht vollbelegt ist. Für die Übernachtung fallen sowohl Kurtaxe als auch Kosten für die Bettwäsche an.
In den meisten unserer Parks befindet sich eine Ladestation, an der zwei Autos zeitgleich aufgeladen werden können. Unter 'Parkinformationen' auf der Parkseite sehen Sie, ob das auch für den Park gilt, in dem Sie Ihren Aufenthalt verbringen.
Kein Problem! Auf der 'Praktischen' Seite des Parks, in dem Sie übernachtet haben, finden Sie die Telefonnummer der Rezeption mit den Kontaktdaten. Sie können uns während der Öffnungszeiten der Rezeption telefonisch erreichen. Der Park schickt Ihnen dann den vergessenen Gegenstand zu.
Wie schön, dass Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten! Ab 1 Woche vor Anreise können Sie Ihren Aufenthalt verlängern (je nach Verfügbarkeit). Während der Schulferien ist es leider nicht möglich, länger zu bleiben. Sie können dies telefonisch mit dem Park vereinbaren. Sie sind bereits im Park und möchten länger bleiben? Fragen Sie an der Rezeption, ob dies möglich ist.
An den Rezeptionen und in den Restaurants können Sie mit EC-Karte bezahlen. Auch die Zahlung mit VISA und Mastercard ist möglich.
Ausgenommen sind die folgenden Parks:
Weitere Informationen
Ausgenommen sind die folgenden Parks:
- Resort Haamstede (Zeeland)
- Résidence 't Hof van Haamstede (Zeeland)
- Duc de Brabant (Nordbrabant)
- Natuurdorp Suyderoogh (Groningen)
- Waterpark Sneekermeer (Friesland)
- Waterpark Terherne (Friesland)
- De Bloemert (Drenthe)
Trotz der Sorgfalt und der Bemühungen von Landal GreenParks können Sie der Meinung sein, dass Sie eine berechtigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Reklamation müssen Sie zunächst direkt vor Ort in dem Park, in dem Sie sich aufhalten, der Parkleitung melden. Sollte die Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt werden, haben Sie bis spätestens einen Monat nach dem Verlassen des Parks die Möglichkeit, per E-Mail oder Post schriftlich eine Beschwerde einzureichen:
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
- Per Post:
Landal GreenParks
Kundenservice
Max-Planck-Str. 12
54296 Trier - Per E-mail:
kundenservice@landal.com.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.